Blandikow |
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Die letzten KITA-Meldungen
Jahre vergehen -
die Wogen glätten sich langsam wieder, September 2001 - also keine KITA mehr in Blandikow, einen
Bürgerentscheid gibt es trotzdem - nicht zur KITA - sondern Großgemeinde ja oder nein.
Ob da der Kostendeckungsvorshlag ausreichend ist ?! Juni 2001 - Das Gericht hat die Beschwerde gegen die
einstweilige Verfügung abgelehnt. Das Hauptsacheverfahren soll im August beginnen. Man
bedenke, daß wir die KITA nur bis Ende August offen lassen wollten. April 2001 - Es tut sich nichts beim Gericht. Keine
Entscheidung - keine Information zum Stand der Dinge. 23.12.2000 - Nun wissen wir was wir falsch gemacht haben. |
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richterliche Entscheidung :
einstweilige Verfügung abgelehnt PS: Die Begründung hat wohl der Herr Amtsdirektor geschrieben. |
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20.12.2000 - Nach mehreren Schriftwechseln zwischen Gericht und Antragsteller und Antragsgegnerin soll nun in dieser Woche die Entscheidung beim Verwaltungsgericht fallen. | |
9.11.2000 - Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehren wird auch abgelehnt. | |
Am 12.10.2000 haben die Gemeindevertreter von Blandikow mehrheitlich das Bürgerbegehren zum Erhalt der KITA abgelehnt. | |
Ein Bürgerbegehren kann nur bei
formalrechtlichen Bedenken (falsche Fragestellung, zu wenig Unterschriften oder nicht
gültige oder nicht fristgemäßen Eingang) abgelehnt werden! Das Amt hat die
Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und den fristgemäßen Eingang bestätigt. Der
Amtsdirektor wohnte der Sitzung bei, und hat trotzdem die Ablehnung der Gemeindevertreter
befördert. Er legte eine neue Berechnung der Kosten für 2001 vor, in der Mehrkosten von
ca. 40000,00 DM aufgelistet wurden. Aber er hat nicht, was seine Pflicht ist, die
Gemeindevertreter über die rechtliche Vorgehensweise Informiert . Kurz gesagt die Gemeinde hätte das Bürgerbegehren nicht ablehnen können. Sie haben sogar die Antragsteller bei der Beantragung zu unterstützen. Nichts davon scheint hier zu gelten! Jetzt haben die Vertreter des Bürgerbegehrens den Amtsdirektor aufgefordert, den Beschluß zu beanstanden. Da die Vorgehensweise nicht dem Kommunalverfassung entspricht. Mann wird sehen wie es jetzt weiter geht. Bleibt nur noch die Frage, bringt diese Taktik auf Zeit spielen, den Kinder einen nahtlosen Übergang ins neue Jahr? Wenn die KITA erst schließt um dann durch den verzögerten Bürgerentscheid wieder Ende Januar zu öffnen, hilft das den Kindern garantiert nicht.
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