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Die letzten KITA-Meldungen

Jahre vergehen - die Wogen glätten sich langsam wieder,
für einige Eltern ist auch der "Ausflug" nach Wittstock in die "eigene" Kita inzwischen beendet worden.
Nun ja - man lernt auch daraus. Nur den Kindern hat man so keinen Gefallen getan.

September 2001 - also keine KITA mehr in Blandikow, einen Bürgerentscheid gibt es trotzdem - nicht zur KITA - sondern Großgemeinde ja oder nein. Ob da der Kostendeckungsvorshlag ausreichend ist ?!
Aber ein neuer Kindergarten hat in Wittstock eröffnet. Und dreimal dürfen Sie raten wer daran tatkräftig mitgewirkt hat, mehrere Familien aus Blandikow. Das KITA-Gebäude in Blandikow konnte man sich nicht leisten - kostet noch 160 TDM - deshalb Wittstock. 

Juni 2001 - Das Gericht hat die Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung abgelehnt. Das Hauptsacheverfahren soll im August beginnen. Man bedenke, daß wir die KITA nur bis Ende August offen lassen wollten.
Da fehlen einem die Worte.

April 2001 - Es tut sich nichts beim Gericht. Keine Entscheidung - keine Information zum Stand der Dinge.
Die Gemeinde verkauft inzwischen das Spielzeug und die Möbel. Das Haus steht auch zum Verkauf.
Also selbst wenn das Gericht den Eltern recht gibt - eine KITA in Blandikow wird es wohl nicht wieder geben.
Wo denn dann noch?!

23.12.2000 - Nun wissen wir was wir falsch gemacht haben.
Wir haben uns gegen die Obrigkeit gestellt und dann noch die Obrigkeit der Obrigkeit mit solchen banalen Dingen belastet.
Wir schämen uns - wir sollten doch wissen das ein Amtsdirektor immer recht hat und wir die Knechte der Amtsverwaltung sind. Wie konnten wir nur annehmen, daß unsere Gedanken richtig sind - nein nicht wir sollen denken - ein Amtsdirektor denkt und deshalb stimmt das was er sagt und schreibt.
Wir werden jetzt wieder unserem Alltag nachgehen und ein stilles Gefolge sein, in diesem Land mit einer Verfassung die es nicht das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben steht.

richterliche Entscheidung : einstweilige Verfügung abgelehnt
PS: Die Begründung hat wohl der Herr Amtsdirektor geschrieben.
20.12.2000 - Nach mehreren Schriftwechseln zwischen Gericht und Antragsteller und Antragsgegnerin soll nun in dieser Woche die Entscheidung beim Verwaltungsgericht fallen.
9.11.2000 - Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehren wird auch abgelehnt.
Am 12.10.2000 haben die Gemeindevertreter von Blandikow mehrheitlich das Bürgerbegehren zum Erhalt der KITA abgelehnt.
Ein Bürgerbegehren kann nur bei formalrechtlichen Bedenken (falsche Fragestellung, zu wenig Unterschriften oder nicht gültige oder nicht fristgemäßen Eingang) abgelehnt werden! Das Amt hat die Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und den fristgemäßen Eingang bestätigt. Der Amtsdirektor wohnte der Sitzung bei, und hat trotzdem die Ablehnung der Gemeindevertreter befördert. Er legte eine neue Berechnung der Kosten für 2001 vor, in der Mehrkosten von ca. 40000,00 DM aufgelistet wurden.  Aber er hat nicht, was seine Pflicht ist, die Gemeindevertreter über die rechtliche Vorgehensweise Informiert .

Kurz gesagt die Gemeinde hätte das Bürgerbegehren nicht ablehnen können.
Sie haben sogar die Antragsteller bei der Beantragung zu unterstützen.

Nichts davon scheint hier zu gelten!

Jetzt haben die Vertreter des Bürgerbegehrens den Amtsdirektor aufgefordert, den Beschluß zu beanstanden. Da die Vorgehensweise nicht dem Kommunalverfassung entspricht.

Mann wird sehen wie es jetzt weiter geht. Bleibt nur noch die Frage, bringt diese Taktik auf Zeit spielen, den Kinder einen nahtlosen Übergang ins neue Jahr? Wenn die KITA erst schließt um dann durch den verzögerten Bürgerentscheid wieder Ende Januar zu öffnen, hilft das den Kindern garantiert nicht.

Nach der unserer Rechnung, ist die Öffnung der Kita bis 31.08.2001 für die Gemeinde billiger.

Hinzu kommt noch, dass es zwei weitere Anmeldungen für die KITA Blandikow gibt. Das würde bedeuten, daß die Einnahmen durch Elternbeiträge steigen, und bei Schließung der KITA für diese Kinder die Umlage an die benachbarte Gemeinde zuzahlen ist.

Wie kann es da sein, das durch so eine "Berechnung" das Amt Entscheidungen der Gemeinden beeinflußt oder bewußt Partei ergreift.

Wer hier nicht durchsieht, schickt uns eine Mail für weitere Erklärungen.